Adipositas-Petition

Die drei deutschen Adipositas-Patientenorganisationen bringen gemeinsam eine Bundestags-Petition an den Start.

Wenn Du über die Petition auf dem Laufenden bleiben willst, dann kannst Du dich hier eintragen:

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    Medikamente, die „überwiegend […] zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts“ dienen, sind gemäß §43 SGB V von der Versorgung (hier=„Bezahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung“) ausgeschlossen.

    Hier wurden im Jahr 2004 – unter dem Oberbegriff „Lifestyle“ – Potenzmittel, Haarwuchsmittel und Abnehm-Medikamente in einen Topf geworfen. Das eigentliche Ziel war, Viagra von der Erstattung auszunehmen. Da sich aber ein Gesetz, welches einen einzelnen Wirkstoff adressiert, also einen Einzelfall regelt, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, hat man hat man eine abstraktere Formulierung gewählt und dabei – evtl. sogar ungewollt – Kollateralschäden angerichtet.

    Die Abnehm-Medikamente, die vor 20 Jahren zur Verfügung standen, waren ohnehin nicht besonders effektiv und viele wiesen auch ein ungünstiges Nebenwirkungsprofil auf – insofern war der Schaden seinerzeit begrenzt.

    Heute stehen effektive Medikamente zur Abnahme zur Verfügung, die vergleichsweise moderate Nebenwirkungen mit sich bringen.

    Auch ist das Verständnis, dass es sich bei Adipositas um eine Erkrankung handelt, die viele verschiedene Ursachen haben kann, und in der Regel eben nicht um einen selbst verschuldeten Zustand, in dieser Zeit gewachsen – belegt durch zahlreiche wissenschaftliche Studien.

    Wir sprechen bei der Therapie von Adipositas über evidenzbasierte Medizin zur Behandlung einer Erkrankung und nicht von der Beseitigung kleiner Fettpölsterchen um eine Strandfigur zu erhalten. Entsprechend ist die Einordnung unter „Lifestyle“ nicht nur zynisch und anachronistisch – sie ist schlichtweg falsch.

    Darum fordern wir, dass die Regelung des §43 SGB V derart angepasst wird, dass die Verordnung von Medikamenten zur Behandlung der Adipositas zu Lasten der Krankenversicherung ermöglicht wird.

    Da hierfür die Änderung eines Bundesgesetzes notwendig ist, ist der verantwortliche Ansprechpartner der deutsche Bundestag und dementsprechend richten wir unsere Petition an diesen..

    x Petitionstext schreiben und abstimmen
    x Mitstreiter informieren und ins Boot holen
    x Petition beim Bundestag einreichen
    x Wir geben die Nummer bekannt: 186974
    * Petition wird geprüft
    o Petition wird nach positiver Prüfung zur Mitzeichnung freigegeben
    o Es können online und offline Unterschriften (zu der Petition mit der Nummer 186974) gesammelt werden
    o Nach 6 Wochen wird gezählt, wie viele Unterschriften eingegangen sind
    o Wenn 30.000 Mitzeichnungen erreicht wurden, wird die Petition öffentlich beraten
    o Der Petitionsauschuss entscheidet, ob/an welche Stelle die Petition zur weiteren Erledigung überwiesen wird

    x = erledigt
    * = in Arbeit

    Level 1: Mitzeichnen=Unterschreiben

    Das geht online und offline in einem Zeitfenster von insgesamt 6 Wochen. Aktuell ist die Mitzeichnung noch nicht möglich.

    Online kann man über das Petitionsportal des Bundestags mitmachen:
    https://epetitionen.bundestag.de/

    Sobald die Petition freigeschaltet ist, kann man sie dort finden und elektronisch „unterzeichnen“. Dazu muss man sich vorab anmelden und seine Daten angeben – das kann man gern auch jetzt schon machen, wenn man noch keinen Account hat.

    Offline kann man mit Unterschriftenlisten arbeiten.

    Sobald wir die Nummer der Petition erhalten haben, werden wir PDF-Vorlagen bereitstellen, auf denen die Nummer, das Anliegen und der Name des Petenten stehen, damit die Unterschriften der richtigen Petition zugeordnet werden können. Unterschriftenlisten müssen im Original an den Petitionsausschuss geschickt werden:
    Deutscher Bundestag
    Sekretariat des Petitionsausschusses
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Level 2: Selbst Unterschriften sammeln.

    Das geht am einfachsten mit Unterschriftenlisten, die man zum Beispiel in die Selbsthilfegruppe herumgehen lässt oder auch im Verwandten- und Bekanntenkreis.

    Die ganz Tapferen stellen sich auch in die Fußgängerzone und sprechen dort Leute an.

    Natürlich kann man auch online über das eigene Profil und in seinen Gruppen auf die Petition aufmerksam machen.

    Am besten aber erst dann, wenn man auch schon unterschreiben kann.

    Level 3: Andere motivieren, Unterschriften zu sammeln.

    Überlegt auch, zu wem ihr einen guten Draht habt, und fragt nach Unterstützung beim Sammeln.

    Unterschriftenlisten könnten bei Ärzten, Apothekern, Geschäften und Vereinen liegen … aber von allein kommen sie dort nicht hin.

    Wenn Du über die Petition auf dem Laufenden bleiben willst, dann kannst Du dich hier eintragen:

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